Fundtieranzeigen sind wichtig



Still rollt sich das kleine Tigermädchen in ihrem Unterschlupf ein. Eine liebe Dame hatte ihr diesen gebaut. Seit dem sie hier war, gab es jeden Tag etwas zu fressen und zu trinken. Aber trotzdem, in den Abendstunden vermisste sie eine Sache ganz besonders – ihre Menschenfreundin.


Es war schon eine ganze Weile her, dass sie bei ihrem Frauchen schnurrend auf dem Schoß gelegen hatte. Die Wärme und die Zuneigung füreinander, das alles war nicht mehr. Sie war nun allein. Nicht ganz allein, denn immerhin half ihr diese eine Frau, aber trotzdem fühlte es sich so manchmal einsam an.

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Es war nur ein kurzer Augenblick, ein neugieriger Moment und schon war sie ‚draußen‘. Sie hatte es sich immer so toll vorgestellt, aufregend, aber schon lange war sie es Leid durch die Gegend zustromern. Die ersten Tage und Wochen waren besonders schlimm, denn da war noch keiner der sich gekümmert hatte. Und nun, in diesem Moment, auch mit vollem Bäuchlein, hätte sie 100 Mäuse dafür gegeben, wieder bei ihrer Menschen sein zu dürfen.

Heute waren noch zwei andere Menschen da um nach ihr zu sehen. Sie meinten, sie wäre kein Kater sondern eine Katze. Als wenn man das ihr erst sagen müsste! Und vom Tierheim war die Rede. Immer wieder fiel auch das Wort Fundtieranzeige. Penny wusste nicht was das bedeuten sollte, aber sie hoffte inständig, dass es ihr helfen würde…

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Und wie das half!

Es war der längst überfällige Anruf im Tierheim, der Penny zu ihrem Frauchen brachte!


Die Besitzerin von Penny kontaktierte alleTierärzte im Ort, das örtliche Tierheim und hängte Plakate auf. Das Problem hierbei war, dass Penny und ihr Frauchen gar nicht dort wohnten. Nur aus gesundheitlichen Gründen verschlug es die Katzenbesitzerin in den Kurort. Ohne ihre Penny wollte sie allerdings nicht sein und nahm sie kurzerhand mit.

Aus diesem Grund war es zweifach unglücklich, dass die kleine Tigerin im Januar 2014 ausbüxte. Trotz einer Strecke von fast 100 km zwischen Wohnort und Unglücksort, fuhr die Besitzerin noch weitere drei Mal zurück um nach ihrer Penny Ausschau zu halten. Im Juni rechnete sie jedenfalls mit allem, aber nicht mit einem Anruf aus dem Tierheim. Eine Katze wurde gefunden, die wie Penny aussah. Zwei Tage später fuhr sie noch einmal in den Ort, in dem ihre Katze verschwand. Dieses Mal um sie wieder mit nach Hause zunehmen. Denn es war ihre Penny!


Melanie und Holger von der Katzen-Hilfe Uelzen e.V. waren vorher vor Ort um mit der Finderin von Penny zu sprechen. Sie konnte sie nicht selber behalten und wollte sie eigentlich vermitteln lassen.

Sie lief ihr im März zu und sie nahm an Penny wäre ein Kater. Sie hatte Aushänge gemacht und diese verteilt, einen Unterschlupf in ihrem Garten gebaut und das Katzenmädchen versorgt. Auch wenn das lobenswert ist, eine ganz wichtige Sache ist während der Zeit nicht gemacht worden:


Eine Fundtieranzeige!


Die Fundtieranzeige muss unverzüglich und schriftlich bei der zuständigen Gemeinde/Ordnungsbehörde (Fundbüro) aufgegeben werden. Alternativ kann in manchen Gemeinden das Tier auch im Tierheim abgegeben werden. Eine Fundanzeige wird dann von den Mitarbeitern erstellt.

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Tiere werden von Rechts wegen als Fundsache betrachtet und damit greifen die §§ 965 ff. des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):


§ 965 Absatz 2


„Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.“


Außerhalb der Öffnungszeiten von Fundbüro und Tierheim ist die Polizei zuständig.


In die Fundanzeige gehören das Aussehen des Tieres, das Geschlecht, äußere Auffälligkeiten und Markierungen wie Chip oder Tattoo. Der Chip kann von einem Tierarzt ausgelesen werden. Ebenso ist die Adresse des Finders anzugeben und die Umstände/der Ort des Auffindens.


Zusätzlich ist eine Meldung bei Tasso e.V. sehr zu empfehlen, da sich viele Katzenbesitzer auch dorthin wenden: www.tasso.net


Diese ersetzt jedoch nicht die Fundtieranzeige bei der zuständigen Behörde!


Da es nach § 3 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist, ein Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, geht man zu Gunsten des Eigentümers davon aus, dass es sich um ein Fundtier handelt. Das betrifft nicht nur Katzen, sondern auch Tiere die üblicherweise vom Menschen gehalten werden (Hunde, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind).


Leider gibt es in der Praxis dennoch Fälle, in denen die zuständigen Behörden Fundtiere als herrenlos oder als Katze mit Freilauf einstufen. Uns von der Katzen-Hilfe Uelzen e.V. wurde sogar von einer zuständigen Behörde dazu geraten, dass Fundtier wieder in den Freigang zulassen, damit es evtl. alleine nach Hause findet.


An dieser Stelle sei noch mal erinnert, dass es eine Anzeigepflicht gibt! Die Fundanzeige nicht aufzugeben bedeutet, gegen geltende Gesetze zu verstoßen! Verweigert die zuständige Behörde eine Aufnahme der Fundtieranzeige, sollte eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht werden.


Warum machen manche Finder keine Fundtieranzeige?:


Vielen ist leider nicht bekannt, dass gefundene Tiere gemeldet werden müssen. Den Weg zum Tierheim scheuen so manche Tierfreunde, denn sie möchten das Fundtier nicht ins Tierheim"abschieben". Der Finder kann jedoch mit Einverständnis der zuständigen Behörde das Tier verwahren. (§ 966 Absatz 1 BGB)


In diesem Fall hat er das Tier verhaltensgerecht unterzubringen, zu pflegen, zu ernähren und falls notwendig auch tierärztlich versorgen zu lassen. (§ 2 TierSchG Absatz 1, 2 und 3)


Überlässt die Gemeinde dem Finder oder demzuständigen Tierschutzverein die Verwahrung des Fundtieres sind die zuständigen Behörden gemäß § 670 BGB verpflichtet die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der Aufbewahrungsfrist zu ersetzen.


Im Fall unserer kleinen Penny hätte ein Anruf im zuständigen Tierheim bereits im März zur Rückführung der Kätzin geführt! So sind fast 6 Monate vergangen, und nur ein glücklicher Zufall haben dazu geführt, dass Penny und ihr Frauchen wieder zusammen schmusen können.